Transparenz von Anfang an

Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

Bei Kindern übernehmen in Deutschland die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung ab einem festgelegten Ausprägungsgrad der Zahn- und Kieferfehlstellung. Eine Einstufung erfolgt hier entsprechend den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Ab dem Schweregrad 3 werden die Behandlungskosten übernommen. 

Zunächst muss allerdings ein Anteil von 20 % der Kosten von den Eltern vorgestreckt werden. Eine Rechnungsstellung erfolgt dabei alle 3 Monate. Die Höhe variiert in Abhängigkeit von den im jeweiligen Quartal erbrachten Leistungen. 

Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung mit Abschlussbescheinigung werden diese Kosten durch die Krankenkasse rückerstattet. Für Geschwisterkinder beträgt dieser Anteil 10 %. Die Rückerstattung erfolgt, solange beide Kinder in Behandlung sind.

Weiterhin gibt es bestimmte zusätzliche Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dazu zählen beispielsweise kleinere oder zahnfarbene Brackets, superelastische, zahnschonende Bögen, Miniimplantate, transparente Zahnschienen oder festsitzende Retainer. Auf Wunsch können diese zusätzlichen Leistungen gewählt und selbst bezahlt werden, um eine Behandlung auf dem aktuellen medizinischen Stand zu gewährleisten. 

Bei Privatversicherten oder Patienten mit Zahnzusatzversicherung werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung oftmals teilweise oder vollständig übernommen. Es gibt hier aber Unterschiede je nach Versicherungstarif.

Bei Erwachsenen werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen meist nicht übernommen. Die Höhe der Kosten ist je nach Behandlungsplan individuell sehr unterschiedlich. 

Eine Ausnahme bilden schwere Zahn- und Kieferfehlstellungen, die nur mittels einer kombinierten kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Behandlung gelöst werden können. 

Hier werden die Kosten teilweise auch im Erwachsenenalter übernommen. 

Bei privaten Krankenversicherungen richtet sich eine Kostenübernahme nach dem jeweiligen Tarif. 

Entscheidend ist für uns der Zeitpunkt für eine medizinisch erforderliche kieferorthopädische Behandlung – nicht der Name der Krankenkasse. Das versprechen wir Ihnen.

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